§
15 Nr. 84c EStG-DV (Einkommenssteuergesetz - Durchführungsverordnung)
"Die
Vermietung einer oder mehrerer Ferienwohnungen ist gewerblich, wenn
die Wohnung in einer Ferienwohnanlage hotelmäßig angeboten
werde oder bei Vermietung mehrerer Wohnungen außerhalb einer
Ferienwohnanlage Nebenleistungen vorlägen, die eine fremdenpensionsartige
Organisation erforderten."
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Das Finanzamt sieht somit die Vermietung von Ferienwohnungen nicht
als gewerblich an.
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