Einreiseinformationen - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Republik Polen in Deutschland erhalten (www.botschaft-polen.de). Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Reisende
müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung
ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen. Für Reisen
mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU
(außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten
weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:
Meldepflicht Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen. Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92 0. Bei der Einreise nach Polen kann es an den Grenzübergängen auch für Pkw zu längeren Wartezeiten kommen. Wegen des noch geringen Autobahnnetzes in Polen – bis auf den Raum Schlesien/Kleinpolen und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es noch keine Autobahnen – sollten Sie bei Benutzung von Kraftfahrzeugen ausreichend Zeit für die Fahrt einplanen. Weitere Informationen beim Auswärtigen Amt |