Home Unterkünfte in Polen Landkarte und Informationen Ferienregionen

Einreiseinformationen - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Zwar entfallen damit an den Grenzen zunächst noch nicht die Personenkontrollen. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich aber, dass für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.

Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Republik Polen in Deutschland erhalten (www.botschaft-polen.de).

Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).


Meldepflicht

Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92 0.

Bei der Einreise nach Polen kann es an den Grenzübergängen auch für Pkw zu längeren Wartezeiten kommen. Wegen des noch geringen Autobahnnetzes in Polen – bis auf den Raum Schlesien/Kleinpolen und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es noch keine Autobahnen – sollten Sie bei Benutzung von Kraftfahrzeugen ausreichend Zeit für die Fahrt einplanen.


Weitere Informationen beim Auswärtigen Amt