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| Stadtrundgang
Graffiti
in Berlin |
Mit
unserer Einsteiger Stadtführung: GRAFFITI IN BERLIN wollen wir das
Stadtbild von Berlin in einer etwas anderen Weise zu entdecken versuchen.
Gleichsam an jeder Ecke finden sich Spuren. Ob sie als geheime Hinweise,
als Kunst oder einfach nur als Schmiererei gelten wollen wir gemeinsam
auf diesem Spaziergang besprechen. Der äußere Rahmen der Führung
ist dabei zunächst so angelegt das allgemeine Daten und Informationen
zur Stadt- und Landesgeschichte mit einfließen. Zwischen den Sehenswürdigkeiten
dann werden wir genug Zeit finden uns die unterschiedlichsten Formen von
Graffiti näher anzuschauen.
Graffiti sind die älteste (visuelle, mediengebundene) Kommunikationsform
der Menschheit. Die ersten Zeichen und Symbole entstanden auf Flächen
im öffentlichen Raum. Das wichtigste Klassifikationsmerkmal bei der
Zuordnung zum klassischen Graffiti Begriff ist, dass eine Botschaft „ungefragt“
-ohne den Besitzer der Fläche um Erlaubnis zu fragen – entstanden
ist. Viele Definitionen operieren mit dem Begriff der Legalität bzw.
Illegalität. Damit ist aber keine Trennschärfe zu erreichen,
da viele Grafitti- Formen traditionell zur Kultur der Menschheit gehören
und keineswegs unter Strafandrohung stehen. Man denke dabei etwa an die
Kommunikation auf öffentlichen Toiletten, auf Schultischen oder aber
an den Brauch Verliebter, ihre Initialen an den Bäumen zu hinterlassen.
Touranfragen
für Gruppen bitte an Kulturplanung Berlin.
Tel. 030 / 275 745 61 / Buchungsformular
Pro
von Mag. Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen
in Wien
Graffiti sind
weit mehr als “Kunst". Sie sind heute als eigenständige
Kultur- und Kommunikationsform anerkannt und entstehen immer “ungefragt"
im öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist
ein internationales wissenschaftliches Anliegen. Zu diesem Zweck
entstand hier in Wien mit dem Institut für Graffiti-Forschung
die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf diesem
Gebiet und mit der Website http://graffitieuropa.org wurde eine
europäische Informationsstelle zum Thema eingerichtet, um Wissenschaftlern
verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten. Es gilt als gesichert,
dass Graffiti die älteste Kommunikationsform und ein integrierter
Bestandteil der Menschheitskultur sind und dass sich immer jene
Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation im öffentlichen
Raum “zu Wort" melden, deren Anliegen ansonsten unterrepräsentiert
sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder innovative
gesellschaftliche Positionen vertreten meist junge Menschen.
Die spezielle Form der Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte
beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und die jüngste
der Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher,
ihre Anliegen künstlerisch zu “veredeln", gestaltend
in die Umwelt einzugreifen und so auf sich aufmerksam zu machen.
Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und
die Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in Spray-Dosen.
Die Motive der Graffitisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik,
Aerosol-Art wird in Kunstakademien unterrichtet und einigen Sprayern
gelang es, als Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger
ist es, dass diese Formen der Jugendkultur immer wieder Anlass zu
existenzbedrohenden Strafen geben. Diese Kulturform nur unter juristischen
Aspekten betrachten zu wollen, stellt eine unzulässige Einengung
dar. Vielmehr sollte der Gestaltungswille Jugendlicher als Recht
anerkannt sein, solange dabei nicht die öffentliche Sicherheit
gefährdet ist.
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Contra
von Paco Oliver, HEV (Hauseigentümer-Verband) Zürich
Eine Graffitiattacke
kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine heruntergekommene
verwandeln. Ein mit Graffiti “verschönerter Stadtteil
wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern
aufgegeben worden. Aus dieser Einleitung geht wohl schon hervor,
dass Graffiti aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer
unerwünscht sind. Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen
des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung
im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft.
Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine Schädigung,
sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine
Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die Zustimmung des Eigentümers
ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob Graffiti
Kunst sind, unter rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht.
Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich
handelte, hätte er nicht das Recht, fremdes Eigentum von sich
aus umzugestalten. Die gestellte Frage liegt auf einer ganz anderen,
vom Recht völlig unabhängigen Ebene. Zweifellos können
Graffiti einiges über unsere Zeit aussagen und insofern ein
Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne darstellen.
Das trifft auch auf die aus der Antike erhalten gebliebenen Kritzeleien
(Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten
zu. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen
sind. Was Kunst ist, definiert bekanntlich jeder Kulturkreis, jede
Epoche anders. Insofern ist nicht auszuschließen, dass einzelne
Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik heraus als Kunst verstanden
werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse subversive Komponente
offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti eine Seltenheit
sind. Übrigens: Beim überwiegenden Teil aller Graffiti
handelt es sich um nichts anderes als elende Schmierereien, die
auch so genannt werden sollten.
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