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Home > Tourismus und Reisen > Stadtführung Berlin > Graffiti

Stadtrundgang Graffiti in Berlin

Mit unserer Einsteiger Stadtführung: GRAFFITI IN BERLIN wollen wir das Stadtbild von Berlin in einer etwas anderen Weise zu entdecken versuchen. Gleichsam an jeder Ecke finden sich Spuren. Ob sie als geheime Hinweise, als Kunst oder einfach nur als Schmiererei gelten wollen wir gemeinsam auf diesem Spaziergang besprechen. Der äußere Rahmen der Führung ist dabei zunächst so angelegt das allgemeine Daten und Informationen zur Stadt- und Landesgeschichte mit einfließen. Zwischen den Sehenswürdigkeiten dann werden wir genug Zeit finden uns die unterschiedlichsten Formen von Graffiti näher anzuschauen.


Graffiti sind die älteste (visuelle, mediengebundene) Kommunikationsform der Menschheit. Die ersten Zeichen und Symbole entstanden auf Flächen im öffentlichen Raum. Das wichtigste Klassifikationsmerkmal bei der Zuordnung zum klassischen Graffiti Begriff ist, dass eine Botschaft „ungefragt“ -ohne den Besitzer der Fläche um Erlaubnis zu fragen – entstanden ist. Viele Definitionen operieren mit dem Begriff der Legalität bzw. Illegalität. Damit ist aber keine Trennschärfe zu erreichen, da viele Grafitti- Formen traditionell zur Kultur der Menschheit gehören und keineswegs unter Strafandrohung stehen. Man denke dabei etwa an die Kommunikation auf öffentlichen Toiletten, auf Schultischen oder aber an den Brauch Verliebter, ihre Initialen an den Bäumen zu hinterlassen.

Touranfragen für Gruppen bitte an Kulturplanung Berlin.
Tel. 030 / 275 745 61 / Buchungsformular

Pro
von Mag. Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen in Wien

Graffiti sind weit mehr als “Kunst". Sie sind heute als eigenständige Kultur- und Kommunikationsform anerkannt und entstehen immer “ungefragt" im öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist ein internationales wissenschaftliches Anliegen. Zu diesem Zweck entstand hier in Wien mit dem Institut für Graffiti-Forschung die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf diesem Gebiet und mit der Website http://graffitieuropa.org wurde eine europäische Informationsstelle zum Thema eingerichtet, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten. Es gilt als gesichert, dass Graffiti die älteste Kommunikationsform und ein integrierter Bestandteil der Menschheitskultur sind und dass sich immer jene Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation im öffentlichen Raum “zu Wort" melden, deren Anliegen ansonsten unterrepräsentiert sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder innovative gesellschaftliche Positionen vertreten ­ meist junge Menschen. Die spezielle Form der Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und die jüngste der Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher, ihre Anliegen künstlerisch zu “veredeln", gestaltend in die Umwelt einzugreifen und so auf sich aufmerksam zu machen. Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und die Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in Spray-Dosen. Die Motive der Graffitisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik, Aerosol-Art wird in Kunstakademien unterrichtet und einigen Sprayern gelang es, als Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger ist es, dass diese Formen der Jugendkultur immer wieder Anlass zu existenzbedrohenden Strafen geben. Diese Kulturform nur unter juristischen Aspekten betrachten zu wollen, stellt eine unzulässige Einengung dar. Vielmehr sollte der Gestaltungswille Jugendlicher als Recht anerkannt sein, solange dabei nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.

  Contra
von Paco Oliver, HEV (Hauseigentümer-Verband) Zürich

Eine Graffitiattacke kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine heruntergekommene verwandeln. Ein mit Graffiti “verschönerter Stadtteil wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern aufgegeben worden. Aus dieser Einleitung geht wohl schon hervor, dass Graffiti aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer unerwünscht sind. Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die Zustimmung des Eigentümers ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob Graffiti Kunst sind, unter rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht. Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich handelte, hätte er nicht das Recht, fremdes Eigentum von sich aus umzugestalten. Die gestellte Frage liegt auf einer ganz anderen, vom Recht völlig unabhängigen Ebene. Zweifellos können Graffiti einiges über unsere Zeit aussagen und insofern ein Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne darstellen. Das trifft auch auf die aus der Antike erhalten gebliebenen Kritzeleien (Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten zu. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen sind. Was Kunst ist, definiert bekanntlich jeder Kulturkreis, jede Epoche anders. Insofern ist nicht auszuschließen, dass einzelne Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik heraus als Kunst verstanden werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse subversive Komponente offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti eine Seltenheit sind. Übrigens: Beim überwiegenden Teil aller Graffiti handelt es sich um nichts anderes als elende Schmierereien, die auch so genannt werden sollten.